Quasi wenige Stunden vor der Abreise nach Frankreich haben wir uns umentschieden: Wir werden unsere Familienreise nach Südtirol unternehmen. Kurzfristig wurden zwei Zimmer in unserem bevorzugten Hotel in Tisens, das Hotell Hillebrand, verfügbar. So entschieden wir uns, diese Zimmer zu buchen und einen Aktivurlaub in Südtirol zu improvisieren. Covid-19 lässt uns leider nur wenig Planungssicherheit übrig, zumal ich als Beamter des Landes Hessen besonderen Regularien unterworfen bin. Als Beamter muss ich sowieso in erhöhtem Maß auf meine Gesundheit achten und darf mich keinen besonders hohen Gefahren aussetzen, die meine Gesundheit schädigen könnte.
Kurzer Exkurs
Nach Art. 33 Abs. 4 GG steht man als Beamter in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis, das den vollen persönlichen Einsatz im Beruf erfordert (§ 34 BeamtStG/§ 61 Abs. 1 BBG). Daraus resultiert die Pflicht des Beamten, besonders gut auf seine Gesundheit zu achten.
Hier, in Tisens, in einem Hotel mit Schwimmbad und gutem Frühstück sehe ich mich kaum einer besonderen Gefahr ausgesetzt, durch Covid-19 dienstunfähig zu werden.
Ich werde berichten.